
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 52 Abs. 12 Satz 9, EStG § 9 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Höchstbetrag, Objekt, Nutzung, Ehegatten, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Ist der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG vorgesehene Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer personen- oder objektbezogen (hier: gemeinsame Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers durch Ehegatten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 447/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1997 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/12 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 53/12 ist durch Beschluss vom 9.9.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren GrS 1/14 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 53/12 wurde mit Beschluss vom 8.2.2016 wieder aufgenommen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 15 |