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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII B 43/00 |
§§: | AO § 319, ZPO § 850 f Abs. 1 a, ZPO § 850 i Abs. 4 |
Schlagwörter | Beitreibung, Vollstreckung, Freigrenze, Pfändung |
Rechtsfrage: | Sind bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfs im Rahmen des § 850 f Abs. 1 a ZPO die realen Mietkosten auch dann anzusetzen, wenn der Schuldner eine unverhältnismäßig große und teure Wohnung bewohnt? |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 130/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 51 11 |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen |