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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 65/13 (BFH) |
§§: | FGO § 79 b Abs. 2, FGO § 79 b Abs. 3, FGO § 76 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Anordnung, Ausschlussfrist, Klagebegehren, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Bezeichnet eine nach § 79 b Abs. 2 FGO ergangene Anordnung, das Klagebegehren rechnerisch nachvollziehbar aufzubereiten, einen zulässigen Anordnungsgegenstand i.S. des § 79 b FGO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10073/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 65/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 30 54 |