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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 62/08 (BFH) |
§§: | VStG § 4 Abs. 1, VStG § 5 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 1 Satz 1, BewG § 12 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vermögensteuer, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Ist bei der Bewertung von Kapitalforderungen zu berücksichtigen, dass die Realisierung aufgrund der vom Anlagepartner verursachten Kapitalunterdeckung unsicher erscheint? Konnte wegen der Kapitalunterdeckung nicht von einem Rückfluss der Anlagesumme ausgegangen werden, wodurch die Kapitalsumme mit Null zu bewerten ist und somit auch keine Vermögensteuer zu erheben ist? War die Festsetzungsfrist für Vermögensteuer bereits abgelaufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 165/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 506 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 01 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 62/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 39 44 |