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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 5/03 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Entschädigung, Tarifbegünstigung, Betriebsausgabe, Zuordnung, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen, die mit einer tarifbegünstigten Entschädigung in Zusammenhang stehen und in einem anderen Veranlagungszeitraum entstehen als dem, in dem die Entschädigung dem Stpfl. zufließt bzw. -im Fall der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG- der darauf gerichtete Anspruch erstmals zu bilanzieren ist, aus der Ermittlung der laufenden Einkünfte auszusondern und im Jahr der Erfassung der Entschädigungszahlung von dieser in Abzug zu bringen? Sind die vom BFH für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen aufgestellten Grundsätze zur Abkehr vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung auf tarifbegünstigte Entschädigungen übertragbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 2583/98 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 466 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 5/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 04 72 |