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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/17 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
Schlagwörter Schuldverschreibung, Kapitalforderung, Sachleistungsanspruch, Gold
Rechtsfrage: Führt die Tatsache, dass Forderungsinhaber von "Gold Bullion Securities" Schuldverschreibungen zwischen der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs in Gold oder in bar wählen können, zu deren Qualifizierung als Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 27.06.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 60/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 21 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2020
Erledigungs-Az: VIII R 7/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 15 24