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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-374/19 (EuGH) |
§§: | UStG § 15 a, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 185, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 187 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Muss ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 27.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | V R 61/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 05 54 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-374/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 08 74 |