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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-204/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Abs. 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 19
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Einschränkung, EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Pro-rata-Satz, Subvention
Rechtsfrage: Hat das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus Art. 17 Abs. 2 und 5 Art. 19 der geänderten Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, dass es die Vorschriften aufrechterhalten hat, wonach der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs für Steuerpflichtige anwendbar ist, die nur steuerpflichtige Umsätze bewirken, und durch die eine besondere Regelung eingeführt wird, durch die das Recht auf Abzug der Vorsteuer für den Kauf von Gegenständen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen schon allein deshalb eingeschränkt wird, weil sie mittels Subventionen finanziert worden sind?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Spanien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 226 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.10.2005
Erledigungs-Az: Rs C-204/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 46 12