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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 11/08 |
§§: | GewStG § 10 a, AO § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Feststellung, Bindungswirkung, Unternehmeridentität, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft: Inwieweit entfaltet ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes Bindungswirkung, wenn das Ausscheiden von Gesellschaftern nicht berücksichtigt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 536/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 11/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 27 66 |