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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 16/05 | 
| §§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 3, AuslG § 30, AuslG § 35 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Verfassung, Gleichheit | 
| Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl. Beschluss des BVerfG vom 6.7.2004 1 BvL 4/97)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.11.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1288/01 Kg | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 71 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 17.04.2008 | 
| Erledigungs-Az: | III R 16/05 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 28 82 | 
