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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 75/08 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 a, EStG § 34 c Abs. 3
Schlagwörter Steuerabzug, Doppelbesteuerungsabkommen, Ansässigkeit, Ort, Inland, Drittstaat
Rechtsfrage: Lässt § 34 c Abs. 3 EStG den Abzug abkommenswidrig erhobener Steuern auf Inlandseinkünfte oder Drittstaateneinkünfte zu? Ist in diesem Zusammenhang auf den Ort der Ansässigkeit des Arbeitgeberunternehmens oder auf den Tätigkeitsort abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 05.06.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 147/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2010
Erledigungs-Az: I R 75/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 34