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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 50/14 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Antrag, Teileinkünfteverfahren, Ausschlussfrist, Steuererklärung |
Rechtsfrage: | Kann der Antrag nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens der tariflichen Einkommensteuer zu unterwerfen, auch noch nach Einreichung der Einkommensteuererklärung wirksam gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 4608/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 50/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 21 52 |