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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-3/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Anhang H Kategorie 7, Richtlinie 2006/112/EG Anlage III Nr. 7
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Film, Kino, ermäßigter Steuersatz, Kabine
Rechtsfrage: Ist eine Kabine, die aus einem verschließbaren Raum besteht, in dem nur eine Person Platz findet und diese auf einem Fernsehschirm gegen Entgelt Filme betrachten kann, wobei sie die Filmprojektion durch Münzeinwurf selbst in Gang setzt, aus verschiedenen Filmen wählen kann und während der Zeit, für die sie das Entgelt entrichtet, die Wahl des projizierten Films fortwährend ändern kann, als "Kino" i.S. von Anhang H Kategorie 7 der RL 77/388/EWG (nunmehr Anlage III Nr. 7 der RL 2006/112/EG) anzusehen?
Vorinstanz: Hof van beroep te Gent (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 82 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.03.2010
Erledigungs-Az: Rs C-3/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 14 94