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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 95/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 38 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Nachweis |
Rechtsfrage: | Ausbildungsplatzsuchendes Kind - Nachweis: Wirkt die Indizwirkung der Registrierung bei der Agentur auch nach deren Löschung nach drei Monaten gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III fort, oder hat der Kindergeldberechtigte die ernsthaften Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (vgl. DA-FamEStG Nr. 63.3.4 Abs. 2)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2129/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2008 |
Erledigungs-Az: | III R 95/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 05 88 |