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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 6 |
Schlagwörter | Kindergeld, Behinderter, Vermögen, Selbstunterhalt |
Rechtsfrage: | Ist bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist sich selbst zu unterhalten, auf dessen allgemeinen Grundbedarf (Existenzminimum) abzustellen und deshalb vorhandenes Kindesvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz - wie bei nicht behinderten Kindern - für die Gewährung des Kindergeldes nicht anzusetzen oder rechtfertigt allein der zeitlich unbefristete Kindergeldanspruch über das 27. Lebensjahr hinaus den Einsatz des eigenen Vermögens des Kindes zur Deckung seines Lebensbedarfs? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4490/99 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 80 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 55/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 55/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 14 09 |