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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 97/15 (BFH)
§§: AO § 194 Abs. 3, AO § 117 Abs. 2, DBA-Italien Art. 27
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Amtshilfe, Außenprüfung, Kontrollmitteilung, Verwertungsverbot, Doppelbesteuerungsabkommen
Rechtsfrage: Ist die Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen im Rahmen eines Auskunftsersuchens der italienischen Behörden (Guardia di Finanza) rechtswidrig, wenn aus dem gesamten Verhalten des Außenprüfers im Rahmen der gegenüber der Steuerpflichtigen angeordneten Außenprüfung geschlossen werden muss, dass der Außenprüfer keine ins Gewicht fallende Prüfungstätigkeit gegenüber der Steuerpflichtigen durchführt, sondern die von ihm erstellten Angaben darauf abzielen, ins Blaue hinein die steuererheblichen Verhältnisse Dritter (hier: der in Italien ansässigen Geschäftspartner der Steuerpflichtigen) auszuforschen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.06.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 2419/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 06 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2017
Erledigungs-Az: I R 97/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 67