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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 69/01
Schlagwörter Kinderlastenausgleich, Kinderfreibetrag, Kontaktpflege, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist der steuerliche Kinderlastenausgleich eines barunterhaltspflichtigen geschiedenen/getrennt lebenden Elternteils in den Streitjahren 1991 bis 1995 nach dem Wegfall des Besucherfreibetrags nach § 33 a Abs. 1 a EStG verfassungsgemäß, wenn der für das Kinderexistenzminimum gewährte Kinderfreibetrag keine Aufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses beinhaltet und diese Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.11.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 1979/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2007
Erledigungs-Az: III R 56/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 56/01 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 33