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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 69/04
§§: AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünftezurechnung, Nießbrauch, Unlautere Mittel
Rechtsfrage: Nichterklärung von Vermietungseinkünften als objektiv falsche Steuererklärung: Erfüllt die vorsätzliche Nichterklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Kj. 1997 durch den Kläger als Eigentümer eines Mietshauses, an dem das zu Gunsten seiner Söhne ursprünglich bestellte befristete Nießbrauchsrecht bereits 1984 entfallen, nach Auffassung des Klägers aber konkludent fortgesetzt worden ist, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO 1977, wenn das Finanzamt bereits in den Vorjahren entgegen den eingereichten Steuererklärungen die Vermietungseinkünfte nicht dem Nießbrauchsberechtigten, sondern dem Kläger zugerechnet hat? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 6434/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1739
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2007
Erledigungs-Az: IX R 69/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 13 19