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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 25/15 (BFH)
§§: EStG § 62, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 68 Abs. 2, GG Art. 3
Schlagwörter Differenzkindergeld, Ermittlung, Familie, Kind, Schweiz
Rechtsfrage: Ist das Differenzkindergeld (hier: Kinder- und Ausbildungszulage in der Schweiz) individuell für jedes Kind (kindbezogene Betrachtungsweise) oder aus der Gesamtheit der Familienleistungen für alle Kinder (familienbezogene Betrachtungsweise) zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 1747/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 997
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.04.2016
Erledigungs-Az: III R 34/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 34/15 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 99