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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/15 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Arbeitslosigkeit
Rechtsfrage: Genügt es für die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG und die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Meldung als arbeitssuchend", wenn ein erwerbsfähiges Kind allein für den Zweck des Erhalts von Kindergeld seine Beschäftigungslosigkeit der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigt, sich aber der Arbeitsvermittlung ausdrücklich nicht zur Verfügung stellt, so dass die Agentur für Arbeit eine Registrierung als arbeitssuchend ablehnen muss? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 28.08.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 10159/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 21 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.02.2016
Erledigungs-Az: V R 22/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 83