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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/01 |
§§: | HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, EStG § 5 Abs. 1, AO 1977 § 147, HGB § 257, HGB § 249 Abs. 2 |
Schlagwörter | Rückstellung, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Lagerung, Aufbewahrungspflicht |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einer für die künftig, nach dem Bilanzstichtag, anfallenden Kosten der Lagerung aufbewahrungspflichtiger Geschäftsunterlagen i.S. der §§ 257 HGB, 147 AO 1977 gebildeten Rückstellung um eine steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwandsrückstellung oder um eine Verbindlichkeitsrückstellung? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5141/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 30/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 01 98 |