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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 53/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, AO § 233 a |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Werbungskosten, Darlehen, Steuernachzahlung, Erstattungszinsen |
Rechtsfrage: | Können Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer unrechtmäßig festgesetzten und damit überhöhten Einkommensteuernachzahlung stehen, welche im Einspruchsverfahren verzinst zurückerstattet wurde, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn durch die Fremdkapitalaufnahme und das bewusste Unterlassen eines Aussetzungsantrags im Einspruchsverfahren erst die Verzinsung nach § 233 a AO ermöglicht wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1008/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 53/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 63 |