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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 24/02
§§: UStG 1980 § 3 a Abs. 1, UStG 1980 § 3 a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, UStG 1980 § 3 a Abs. 2 Nr. 2 a
Schlagwörter Reiseveranstalter, Eigenleistung, Ausland, Sport, einheitliche Dienstleistung, sonstige Leistung, Inland, Ort
Rechtsfrage: Erbringt ein inländischer Reiseveranstalter in Eigenleistung die Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung der im Ausland betriebenen Sportaktivitäten der Reiseteilnehmer, wird dann diese wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung/sonstige Leistung am Sitz des Unternehmens im Inland ausgeführt?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.11.2001
Vorinstanz/AZ: 14 K 3554/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 353
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 31
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde zurückgenommen