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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-235/00 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5
Schlagwörter Wertpapier, Umsatzsteuerbefreiung, Umsatz, EG
Rechtsfrage: Wie ist die in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) vorgesehene Steuerbefreiung für "Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen", auszulegen? Insbesondere: 1. Umfasst der Begriff "Umsatz, der sich auf Wertpapiere bezieht", nur Geschäftsvorgänge, bei denen sich die Rechte oder Pflichten der Parteien in bezug auf das Wertpapier ändern? - 2. Umfasst der Begriff "Umsätze -einschließlich der Vermittlung-, die sich auf Wertpapiere beziehen", eine Dienstleistung, die darin besteht, potentielle Anleger zu informieren und ihre Anträge auf Ausgabe eines Wertpapiers entgegenzunehmen und zu bearbeiten (aber nicht nur die Vorbereitung und Zusendung der Urkunde über den Anspruch auf das Wertpapier umfasst), wenn diese Dienstleistung von einer Person, die keine Rechte oder Pflichten aus dem Wertpapier hat, an eine Person erbracht wird, die solche Rechte und Pflichten hat?
Vorinstanz: High Court of Justice, Queen's Bench Division London
Vorinstanz/Datum: 01.06.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 233 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.12.2001
Erledigungs-Az: Rs C-235/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 60