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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/03
§§: EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Nutzungswertbesteuerung, Wohnflächenvergrößerung
Rechtsfrage: Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Wohnungsvergrößerung - Sind nach dem 31.12.1986 entstandene Wohnflächen, die mit der bisherigen selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus eine wirtschaftliche Einheit bilden, unabhängig von ihrer Größe in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen - Ist das Tatbestandsmerkmal "wesentliche oder unwesentliche Erweiterung der Wohnfläche" für die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung maßgebend - Wann ist eine Vergrößerung der Wohnfläche noch von untergeordneter Bedeutung i.S. der BFH-Rechtsprechung und reicht eine (hier: auf einen Anbau beruhende) Wohnflächenvergrößerung von 51,7 v.H. allein aus, um die große Übergangsregelung auszuschließen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.05.2002
Vorinstanz/AZ: 13 K 3462/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 38 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2005
Erledigungs-Az: IX R 21/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 70