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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 40/17 (BFH) (BFH) |
§§: | ErbStG § 20 Abs. 1 Satz 1, AO § 162, ErbStG § 32 Abs. 2, FGO § 57 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlasspflegschaft, Schätzung, Steuerschuldner |
Rechtsfrage: | Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben bei Nachlasspflegschaft: 1. Können unbekannte Erben - vertreten durch den Nachlasspfleger - als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden? - 2. Kann eine ungeteilte Erbengemeinschaft Steuerschuldnerin der Erbschaftsteuer sein? - 3. Besitzt die Erbengemeinschaft eigene Rechtspersönlichkeit? - 4. Ist der Nachlasspfleger als gesetzlicher Vertreter der Bekanntgabeadressat des Erbschaftsteuerbescheids i.S. des § 32 Abs. 2 ErbStG und auch im eigenen Namen rechtsmittelbefugt, gleichsam einem Beteiligten i.S. des § 57 FGO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 442/16 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 40/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 18 |