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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/11 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 4
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Straßenreinigung, Sonderfahrzeug
Rechtsfrage: Sonderfahrzeug - Steuerbefreiung: Sind die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG für das streitige Fahrzeug erfüllt, weil es ausschließlich zur Reinigung von Straßen verwendet wird und äußerlich für diesen Zweck erkennbar ist? Führen etwaige Heimfahrten mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug als schädliche Nutzung zu einem Ausschluss von der Steuerbefreiung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 04.11.2010
Vorinstanz/AZ: IV 368/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 40 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2012
Erledigungs-Az: II R 39/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 24 84