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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 19/16 (BFH) |
§§: | AO § 110 Abs. 2, AO § 355 Abs. 1 |
Schlagwörter | Einspruch, Wiedereinsetzung, Frist |
Rechtsfrage: | Zur Frage, was genau der Steuerpflichtige im Falle der Behauptung einer rechtzeitigen Absendung eines fristwahrenden Schriftstücks innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO an Tatsachen vortragen muss, damit der Kern des Wiedereinsetzungsgrundes "Rechtzeitige Absendung/Postlaufverzögerung" ausreichend schlüssig dargelegt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 178/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1049 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 19/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 10 29 |