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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 31/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 77 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Aufwendungen |
| Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für ein Einspruchsverfahren gemäß § 77 EStG für ein Verfahren zu ersetzen, welches einen Abrechnungsbescheid über Kindergeld betraf und sich anderweitig als durch Einspruchsentscheidung erledigt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 21.08.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2070/13 Kg |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 79 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.06.2015 |
| Erledigungs-Az: | III R 31/14 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 53 |