
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 57/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 4 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Übertragung, Unterhaltspflicht, Verrechnung, Zugewinnausgleich |
Rechtsfrage: | Steht eine Unterhaltsfreistellung im Rahmen einer Scheidungsfolgen-Vereinbarung (Zugewinnausgleich) grundsätzlich im Gegenseitigkeitsverhältnis und wird damit nicht unentgeltlich gewährt, so dass eine zustimmungsfreie Übertragung des Kinderfreibetrags wegen Verletzung (Nichterfüllung) der Unterhaltspflicht nicht möglich ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2980/93 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.03.2006 |
Erledigungs-Az: | III R 57/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 19 |