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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 11/13 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 3 Nr. 64, EStG § 1, AO § 8 |
Schlagwörter | Miete, Zweitwohnung, Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Lebensmittelpunkt, Regelmäßige Arbeitsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Steuerfreiheit, Unbeschränkte Steuerpflicht |
Rechtsfrage: | Sind Mietaufwendungen für eine Wohnung im Ausland als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige aufgrund einer zeitlich befristeten Auswärtstätigkeit bei einer ausländischen Tochtergesellschaft des Arbeitgebers zusammen mit seiner Familie im Ausland einen Zweitwohnsitz begründet? - Ist die betriebliche Einrichtung der ausländischen Tochtergesellschaft eine regelmäßige Arbeitsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3180/11 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 429 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 11/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 18 70 |