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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 102/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer, Erziehungsurlaub, Mietvertrag |
Rechtsfrage: | 1. Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" und "fehlender Arbeitsplatz" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für ein während des Erziehungsurlaubs einer Lehrerin vorgehaltenes Arbeitszimmer als vorweggenommene Werbungskosten. 2. Kann bei fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen (eigener Arbeitsplatz beim Arbeitgeber) der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers durch den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Arbeitgeber erreicht werden, weil der Tatbestand dadurch in den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verlagert wird? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1703/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1270 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 102/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 93 |