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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/14 (BFH)
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34
Schlagwörter Entschädigung, Betriebsverpachtung, Ermäßigter Steuersatz, Tarif
Rechtsfrage: Ist die Anrufung von Zivilgerichten wegen Fragen der Rechte und Pflichten aus Verträgen dazu geeignet, dass fortan vereinnahmte Entgelte nicht mehr gewöhnliche Erfüllungsleistungen aus diesen Verträgen sind, sondern deshalb Entschädigungsleistungen sind, weil der zivilgerichtliche Verfahrensausgang eine neue Rechtsgrundlage schafft und die ursprüngliche Vertragsgrundlage dadurch weggefallen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.09.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 1015/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: III R 22/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 35