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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 8/07
§§: EStG § 6, BGB § 94, BGB § 95, BGB § 929
Schlagwörter Scheinbestandteil, Grund und Boden, Mietereinbau, Entnahme, Rechtliches Gehör, Sachverständiger
Rechtsfrage: Vom Mieter auf fremden Grund und Boden errichtete Gebäude und Anlagen als wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens? Oder Scheinbestandteile, so dass nach Veräußerung des Grundstücks durch den Vermieter an die Ehefrau des Betriebsinhabers die unentgeltliche Übertragung der Baulichkeiten an die Ehefrau als Entnahme zu behandeln ist? Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der beantragten Zuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines evt. Entnahmewertes? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.09.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 2816/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 8/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 01 31