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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 47/17 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch bei Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin: Ist die sich nach Abschluss der Ausbildung zur Steuerfachangestellten anschließende Fortbildung zur Betriebswirtin bzw. Bilanzbuchhalterin Teil einer mehraktigen Erstausbildung oder handelt es sich um eine Zweitausbildung, bei der kein Anspruch auf Kindergeld besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3050/16 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 14 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 47/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 33 |