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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 159/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Ausland, Domizilgesellschaft |
Rechtsfrage: | Kann eine inländische GmbH behauptete Zahlungen an eine ausländische Gesellschaft für ein technisches Konzept als Betriebsausgaben abziehen oder handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen, weil es sich bei der ausländischen Gesellschaft möglicherweise um eine Domizilgesellschaft handelt? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 398/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 10 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.2003 |
Erledigungs-Az: | I B 159/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 33 56 |