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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/13 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 9 Abs. 5 Satz 2, HGB § 255
Schlagwörter Umqualifizierung, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Versteckter Mangel
Rechtsfrage: Ist ein vom Verkäufer erhaltener Geldbetrag für sogenannte versteckte Gebäudemängel gleich mit den entstandenen Erhaltungsaufwendungen zu verrechnen, mit der Folge, dass die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG nicht berührt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 22.11.2012
Vorinstanz/AZ: 16 K 3136/12 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 33 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2013
Erledigungs-Az: IX R 5/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 03 81