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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 49/00
§§: AO § 129 J: 1977
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Fehlerberichtigung, Rechtsirrtum, Ertragsanteil, Erwerbsunfähigkeitsrente
Rechtsfrage: Berichtigung bestandskräftiger Bescheide, wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente fälschlicherweise als nicht abgekürzte Leibrente besteuert wurde. Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn die Rentenart dem FA bekannt war und die fehlerhafte Ermittlung des Ertragswerts darauf beruht, dass im bei der Erstellung der Steuererklärungen verwendeten EDV-Programm versehentlich das Ende der Rentenlaufzeit nicht eingegeben wurde? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 28.07.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 3263/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.07.2002
Erledigungs-Az: X R 49/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 23