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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 71/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a |
| Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit |
| Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Berechnung des Grenzbetrages bei nach Ausbildungsende ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? Sind demnach immer alle Einkünfte und Bezüge in die Berechnung des maßgeblichen Grenzbetrages einzubeziehen, wenn die Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 30.09.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 4679/08 Kg |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 88 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |