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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 57/10 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Vollzeiterwerbstätigkeit, Berufsausbildung, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Vollzeiterwerbstätigkeit während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz: Ist das Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen? Sind die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen? Änderung der BFH-Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2010 III R 34/09) - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.12.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 214/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2011
Erledigungs-Az: III R 57/10
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 23 23