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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/15 (BFH)
§§: AO § 108 Abs. 3, AO § 169, AO § 47, EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8
Schlagwörter Fristablauf, Festsetzungsfrist, Verlängerung, Fristende, Verjährung, Erlöschen, Antragsveranlagung
Rechtsfrage: Ist § 108 Abs. 3 AO auf den Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO) anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 17.12.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 402/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2016
Erledigungs-Az: VI R 14/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 75