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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/16 (BFH)
§§: AO § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Elektronische Übermittlung, Lohnsteuerbescheinigung, Bundesgebiet, Steuererklärung
Rechtsfrage: Ist es eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO, wenn der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung in Papierform seinen aus zwei Arbeitsverhältnissen bezogenen Arbeitslohn in zutreffender Höhe eingetragen hat, das FA bei der elektronischen Erfassung der Steuererklärung anhand der programmgesteuerten landesweiten Suche nach elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen nur den Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt hat, nicht aber den bundesweit übermittelten Arbeitslohn aus dem weiteren Arbeitsverhältnis? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.10.2016
Vorinstanz/AZ: 10 K 1715/16 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1843
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2018
Erledigungs-Az: VI R 38/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 53