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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 51/98 |
§§: | EStG § 36 Abs. 2, EStG § 42d Abs. 3, AO 1977 § 130 Abs. 3 |
Schlagwörter | Lohnsteuerabführung, Anrechnung, Finanzbehörde, positive Kenntnis |
Rechtsfrage: | Hatte der Kläger (positive) Kenntnis von der Nichtabführung der auf den Gehaltsbescheinigungen aufgeführten Lohnsteuer? Stellen verschiedene Finanzämter eine einheitliche Finanzbehörde mit der Folge dar, daß sich ein Amt die Kenntnis eines Vorganges (zu einem bestimmten Zeitpunkt) des anderen Amtes anrechnen lassen muß? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 3736/94 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1074 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.1999 |
Erledigungs-Az: | VII R 51/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 40 |