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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 58/03
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStR 2001 R 106 Satz 3, AO 1977 § 165, FGO § 40
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Zusammenveranlagung, Vorsorgeaufwendungen, Bemessungsgrundlage, Rechtsschutzbedürfnis, Vorläufigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist die Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten auch dann vom zusammengerechneten vollen Arbeitslohn beider Ehegatten zu berechnen, wenn nur bei einem Ehegatten die Voraussetzungen für einen Kürzungstatbestand (hier: steuerfreie Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG) erfüllt sind? - 2. Rechtsschutzbedürfnis für Klage wegen 1. gegeben, wenn der Steuerbescheid hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen vorläufig erging? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.09.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 281/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 79
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision