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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 242/96
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Vorkosten, Finanzierungskosten
Rechtsfrage: Sind in den Jahren 1989 bis 1991 angefallene Finanzierungskosten als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anbaus an das noch im Eigentum der Eltern der Klägerin befindliche Wohnhaus abziehbar, wenn das Grundstück 1992 auf die Kläger übertragen worden ist?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.09.1996
Vorinstanz/AZ: 4 K 1839/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.1997
Erledigungs-Az: X B 242/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Az: X R 149/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 16.5.2001 - X R 149/97