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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 22/99 | 
| §§: | UmwStG § 20, UmwStG § 21 | 
| Schlagwörter | Umwandlung, Anteil, Anschaffungskosten, Einbringungsgeborene Anteile, Nachträgliche Anschaffungskosten | 
| Rechtsfrage: | Sind bei einbringungsgeborenen Anteilen an einer GmbH nachträgliche Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 UmwStG) bei der Ermittlung des Aufgabegewinns im Sinne des § 21 UmwStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.01.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | II 319/96 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 29.03.2000 | 
| Erledigungs-Az: | I R 22/99 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 09 80 | 
