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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 91/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Mantelkauf: Geht die wirtschaftliche Identität durch Zuführung neuen Aktivvermögens, welches das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung übersteigt, verloren oder sind die Passivposten der Bilanz zur Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, einzubeziehen? Wäre hilfsweise ein originärer Firmenwert bei dem Vergleich des neuen Aktivvermögens mit dem Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung heranzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 21.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8302/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 18 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 91/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 37 69 |