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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/07 |
§§: | KStG § 8 a, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 43, EStG § 44 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitalertragsteuer, Anteilseigner, Fremdkapitalvergütung |
Rechtsfrage: | Sind verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8 a KStG auf Anteilseignerebene als kapitalertragsteuerpflichtige Beteiligungserträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 181/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 787 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2008 |
Erledigungs-Az: | I R 29/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 40 96 |