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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 48/05 |
| §§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601 |
| Schlagwörter | Unterhalt, Vermögen, Darlehen |
| Rechtsfrage: | Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem Vermögen: 1. Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier: Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur Höhe des Kaufpreises belastet)? - 2. Falls unschädliches Vermögen: Handelt es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus um Unterhaltsaufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 17 K 1731/03 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 1441 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 76 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.05.2008 |
| Erledigungs-Az: | III R 48/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 33 14 |