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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 109/01 |
§§: | EStG § 34 c, AO § 42 |
Schlagwörter | Ausländische Steuern, schweizerische Verrechnungssteuer, Anrechnung, Gestaltungsmissbrauch, Ausland |
Rechtsfrage: | Sind ausländische Steuern (hier: schweizerische Verrechnungssteuer) nach § 34 c Abs. 3 EStG nicht anzurechnen, wenn die Steuer möglicherweise aufgrund eines Gestaltungsmissbrauchs angefallen ist? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3899/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 109/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 39/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 1.4.2003 - I R 39/02 |