Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/06
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 2
Schlagwörter Kraftfahrzeug, Überlassung, Privatnutzung, Fahrtenbuch
Rechtsfrage: Liegt ein "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG auch dann vor, wenn sich der Reisezweck und die Geschäftspartner nur aus ergänzenden Unterlagen ergeben? Führen Mängel eines Fahrtenbuches zwingend zur Anwendung der 1 v.H.-Regelung oder ist auf der Grundlage der vorhandenen Aufzeichnungen eine Schätzung des betrieblichen und privaten Kostenanteils möglich (vgl. BFH-Urteile vom 9.11.2005 VI R 27/05, vom 16.11.2005 VI R 64/04 und vom 16.3.2006 VI R 87/04)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.11.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 2497/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 03
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision