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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 22/18 (BFH) |
| §§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, AO § 42 |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Holding, Gesellschafterbeitrag, Tochtergesellschaft, Gestaltungsmissbrauch |
| Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug bei einer Funktionsholding: Kann eine Funktionsholding die Vorsteuern aus als Gesellschafterbeitrag erbrachten Dienstleistungen abziehen? Ist das Erbringen von Sachleistungen als Gesellschafterbeitrag als Teil der unternehmerischen Tätigkeit der aktiven Beteiligungsverwaltung zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 19.04.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 285/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 03 04 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.09.2020 |
| Erledigungs-Az: | XI R 22/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 23.9.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-98/21 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 03 |