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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 270/01
§§: AO § 69, AO § 35
Schlagwörter Haftung, Verfügungsberechtigter, Umsatzsteuervorauszahlung
Rechtsfrage: Handelt ein Verfügungsberechtigter i.S. des § 35 AO grob fahrlässig i.S. des § 69 AO, wer es unterlässt, die erklärte und fällige Umsatzsteuervorauszahlung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu begleichen?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 19.09.2001
Vorinstanz/AZ: 14 K 3855/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 298
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 56 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2002
Erledigungs-Az: VII B 270/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 17 73