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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 16/06 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 12 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Schenkung, Mittelbare Grundstücksschenkung, Geldschenkung, Steuerentstehung |
Rechtsfrage: | Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden Eigentumswohnungen vom Bauträgerverkäufer: Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung, wann - nach notariell beurkundetem Kaufvertrag zwischen dem Erwerber (Beschenkten) und dem Bauträgerverkäufer über noch zu errichtende Eigentumswohnungen - der Kaufpreis vom Schenker unmittelbar an den Bauträger entrichtet (Jahr 1994), wann das Gebäude fertig gestellt und übergeben wird (Jahr 1995) oder ist die Schenkung zu dem Zeitpunkt ausgeführt, wann die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt worden ist (Jahr 1998). Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer wäre entweder die Summe der Einheitswerte oder die der Bedarfswerte der Eigentumswohnungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 437/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 16/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 91 |