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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 55/09 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Versorgungsleistung, Veräußerung, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Anerkennung privater Versorgungsleistungen nach Veräußerung des übergebenen Vermögens: Liegen auch im Falle einer nachträglichen Veräußerung einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit und Verwendung des Erlöses zur Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten (Umschichtung) weiterhin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbare private Versorgungsleistungen vor oder handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um nicht mehr als Sonderausgaben abziehbare Unterhaltsleistungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 277/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 04 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.08.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 55/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 02 24 |