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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 6/10 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, BGB § 138, BGB § 307 Abs. 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Steuerpflicht, Kapitallebensversicherung, Abtretung, Darlehen |
Rechtsfrage: | Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen: Ist eine zivilrechtlich wirksame Abtretung erforderlich, um ein Dienen i.S. von § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG 2002 annehmen zu können? Steht eine mögliche Übersicherung des Darlehens nach §§ 138, 307 Abs. 1 BGB der Steuerpflicht der Zinsen entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3656/06 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 6/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 10 19 |