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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/17 (BFH)
§§: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 11 Abs. 2 Satz 3, EStG § 13
Schlagwörter Verteilung, Entgelt, Nutzungsüberlassung, Duldungsleistung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Ausgleich
Rechtsfrage: Kann ein in einer Summe gezahltes "Gestattungsentgelt" für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Kraftwerkserrichtung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG auf mehrere (hier: 25) Jahre verteilt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.06.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 1034/15 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2019
Erledigungs-Az: VI R 34/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 87